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   VGH Bayern, 25.05.2004 - 14 ZB 04.30452   

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VGH Bayern, 25.05.2004 - 14 ZB 04.30452 (https://dejure.org/2004,65680)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.05.2004 - 14 ZB 04.30452 (https://dejure.org/2004,65680)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Mai 2004 - 14 ZB 04.30452 (https://dejure.org/2004,65680)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Bayern, 17.05.2022 - 14 ZB 22.30059

    Erfolgsloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    In diesen Fällen kommt hinsichtlich der Sachaufklärungspflicht eine Verletzung des Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG in einer nach § 138 Nr. 3 VwGO beachtlichen Weise nur in Betracht, wenn das Gericht die Beweisanregung nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat oder ihr nicht gefolgt ist, obwohl sich dies auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 4.3.2014 - 3 B 60.13 - juris Rn. 7 a.E.; vgl. auch B.v. 20.12.2011 - 7 B 43.11 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 10.11.2003 - 14 ZB 03.31246 - juris Rn. 4 f.; B.v. 8.1.2004 - 14 ZB 03.31389 - juris Rn. 2; B.v. 25.5.2004 - 14 ZB 04.30452 - juris Rn. 5; B.v. 22.11.2017 - 11 ZB 17.30768 - juris Rn. 8.; B.v. 9.7.2019 - 8 ZB 19.31737 - juris Rn. 2.; B.v. 20.4.2020 - 4 ZB 20.30870 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.01.2010 - 14 ZB 09.30252

    Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht im Sinne der Rechtsprechung des

    a) Insofern ist zunächst in Erinnerung zu bringen, dass vorliegend vom Verwaltungsgericht über den zweiten Folgeantrag des Klägers (Asylantrag vom 7.8.1981, der zurückgenommen wurde; erster Folgeantrag vom 27.8.2002, der aufgrund des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 25.5.2004 [Az. 14 ZB 04.30452] rechtskräftig abgelehnt ist) zu entscheiden war und sich dieser Folgeantrag im Wesentlichen mit der gleichen Problemlage befasste, wie sie auch schon dem ersten Folgeantrag zugrunde lag.
  • VG Ansbach, 03.09.2009 - AN 18 K 07.30510

    Folgeantrag (Iran); Gefahr einer Doppelbestrafung (verneint); Beweisanforderungen

    Den Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 25. Mai 2004 (Az.: 14 ZB 04.30452) ab.
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